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WFC-Schotten - Kran

Allgemeine Nutzungsbedingungen Landliegeplatz Kran:
 
Die Verantwortung für den Gebrauch des Kranes auf dem WFC-Schotten Landliegeplatz, liegt allein beim Nutzer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Verwendung und Verwendbarkeit. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für die durch die Verwendung des Kranes entstandene Schäden am Boot, Trailer, Personenschäden oder sonstige Schäden. Der Nutzer hat sich vor der Benutzung die zur Benutzung notwendige Fachkunde anzueignen.
 
Vor Gebrauch des Kranes hat der Nutzer die Funktionstüchtigkeit des Kranes und des Heißgeschirrs selbst zu überprüfen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind vor der Benutzung dem Vorstand mitzuteilen.              
Eine Nutzung ist bei festgestellten Schäden oder Mängeln untersagt.
 
Ein am Kran selbst verursachter Schaden ist dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
 
Der Verursacher des Schadens am Kran haftet auch für diesen!
 
Eine Verwendung des Kranes ohne sich auf dem Reservierungskalender (Link auf der WFC-Homepage) einzutragen ist, untersagt.
 
Vorstandsbeschluss Schotten, den 17.02.2022

WFC-Schotten e.V.
Am Niddastausee
63679 Schotten
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